Die EU Green Claims Directive ist ein entscheidendes Gesetz, das darauf abzielt, die Transparenz und Zuverlässigkeit von Umweltbehauptungen von Unternehmen zu verbessern. Mit der steigenden Nachfrage der Verbraucher nach nachhaltigen Produkten war die Bedeutung echter Green Claims noch nie so hoch. Der Anstieg des umweltfreundlichen Marketings hat jedoch auch zu einer Zunahme von “Greenwashing” geführt - irreführenden oder unbegründeten Umweltbehauptungen. Diese Richtlinie geht diese Probleme an, indem sie strenge Standards für die Begründung, Kommunikation und Überprüfung von Green Claims in der gesamten Europäischen Union festlegt.
Dieser Artikel behandelt auch die Grundlagen der EU Directive on Empowering Consumers for the Green Transition (ECGT), die darauf abzielt, unfaire Unternehmenspraktiken zu verhindern, die nachhaltige Verbraucherentscheidungen behindern. Die ECGT ist die “Schwester-Richtlinie” der EU Green Claims Directive und wurde bereits formell vom Rat angenommen.
Zuletzt aktualisiert am 9. September 2024.
Inhalt
Warum gibt es zwei Green Claims Richtlinien?
EU Directive on Empowering Consumers for the Green Transition (ECGT)
EU Green Claims Directive (GCD)
Vorabgenehmigung, Überprüfung und Selbstauskunft
Warum gibt es zwei Green Claims Richtlinien?
Die Europäische Union hat zwei Richtlinien zu Green Claims eingeführt, um unterschiedliche, aber komplementäre Aspekte der Umwelttransparenz und des Verbraucherschutzes anzusprechen.
Die EU Directive on Empowering Consumers for the Green Transition (ECGT) konzentriert sich auf den Verbraucherschutz, indem irreführende Umweltbehauptungen verboten werden. Im Gegensatz dazu betont die EU Green Claims Directive (GCD) die ökologische Integrität und legt spezifische Anforderungen für die Nutzung von Umweltbehauptungen fest.
Die ECGT zielt darauf ab, Verbraucher vor irreführenden Praktiken zu schützen, während die GCD sicherstellt, dass Umweltbehauptungen strengen Standards entsprechen, vergleichbar mit der Durchsetzungsstrenge der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Zusammen schaffen diese Richtlinien einen robusten Rahmen, um wahrheitsgemäße und zuverlässige Green Claims auf dem Markt zu gewährleisten.
Kurzübersicht: Die EU Directive on Empowering Consumers for the Green Transition (ECGT)
Die ECGT ist die "Schwester-Richtlinie" der EU Green Claims Directive (GCD).
Der Rat hat nun formell die EU Directive on Empowering Consumers for the Green Transition (ECGT) angenommen, die darauf abzielt, unfaire Unternehmenspraktiken zu verhindern, die nachhaltige Verbraucherentscheidungen behindern.
Das bedeutet, dass die EU Directive on Empowering Consumers for the Green Transition (ECGT) nun in die nationale Gesetzgebung in der gesamten EU integriert werden muss.
Wesentliche Aspekte der ECGT-Richtlinie
Strengere Anforderungen an Umweltwerbung: Die neue Richtlinie verlangt, dass alle umweltbezogenen Werbeaussagen wissenschaftlich belegbar sein müssen. Das bedeutet, dass Werbetreibende umfangreiche Beweise (und Überprüfungen) vorlegen müssen, um ihre Umweltbehauptungen zu untermauern.
Berücksichtigung sozialer Auswirkungen: Zusätzlich zu ökologischen Aspekten werden die sozialen Auswirkungen eines Produkts oder Unternehmens nun als wichtige Kriterien angesehen. Dazu gehören Informationen über Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Gleichbehandlung, soziale Sicherheit, ethische Verpflichtungen und beispielsweise Tierschutz.
Einführung neuer Per-Se-Verbote: Die Richtlinie führt spezifische Verbote für irreführende Werbepraktiken ein. Dazu gehören unbegründete allgemeine Umweltbehauptungen, irreführende Gesamtaussagen, vage zukünftige Umweltleistungen, unspezifische Vergleiche und die Verwendung von nicht zertifizierten Nachhaltigkeitssiegeln.
Einschränkungen bei CO2-neutraler Werbung: Werbung auf Basis von CO2-Kompensationen wird strenger reguliert. Unternehmen dürfen nicht mehr mit “klimaneutralen” Produkten werben, wenn diese ausschließlich auf Kompensationsmaßnahmen beruhen, da diese nicht als gleichwertig mit tatsächlichen CO2-Einsparungen angesehen werden.
Informationen über Haltbarkeit und Reparierbarkeit: Die neue Richtlinie verlangt, dass Verbraucher über die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten informiert werden. Dies umfasst Informationen zu Software-Updates, Nutzungsdauer und -intensität, Reparierbarkeit, Verfügbarkeit von Ersatzteilen und die Garantie des Herstellers.
Zeitleiste
Das ECGT ist im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Sie wurde als Richtlinie (EU) 2024/825 am 6. März 2024 unterzeichnet und veröffentlicht.
Die Richtlinie ist am 26. März 2024 in Kraft getreten, und die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 27. März 2026 Zeit, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen, um die Vorgaben der neuen Richtlinie zu erfüllen (Deutschland wird dies laut der “Ausschussdrucksache 20(21)94” aus dem Bericht des Deutschen Bundestags voraussichtlich schon bis Mai 2025 tun!).
Ab dem 27. September 2026 treten alle Regelungen in Kraft und müssen von den Mitgliedstaaten angewendet werden.
Marken sollten also so bald wie möglich beginnen, ihre Produktverpackungen und sonstige Kommunikation auf die neuen Regeln vorzubereiten.
Hintergrund
Die Richtlinien folgen der EU-Verbraucheragenda 2020 und dem Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft und stehen im Einklang mit dem Europäischen Grünen Deal. Eine gute Übersicht finden Sie hier: https://environment.ec.europa.eu/strategy/circular-economy-action-plan_en
Grundlagen
Was ist ein “Green Claim”?
Laut der EU / Europäischen Kommission wird ein „green claim“ (oder „environmental claim“) als eine kommerzielle oder marketingbezogene Behauptung definiert, die andeutet oder den Eindruck erweckt, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung umweltfreundlich ist (d.h. eine positive Auswirkung auf die Umwelt hat) oder weniger schädlich für die Umwelt ist als konkurrierende Waren oder Dienstleistungen oder dass es sich im Laufe der Zeit verbessert hat.
Was ist die Green Claims Directive?
Die Green Claims Directive zielt darauf ab, Greenwashing zu stoppen, indem Standards für Umweltbehauptungen festgelegt werden. Der Anstoß kam von einer Studie aus dem Jahr 2020, die zeigte, dass 53% der Umweltbehauptungen in der EU vage oder irreführend waren. Wenn Ihr Unternehmen Behauptungen wie “T-Shirt aus recycelten Plastikflaschen” oder “ocean-friendly Sonnencreme” aufstellt, müssen Sie Mindeststandards erfüllen, um diese zu untermauern.
Diese Richtlinie deckt keine Behauptungen ab, die bereits unter bestehende EU-Vorschriften fallen, wie das EU Ecolabel. Um eine Behauptung aufzustellen, benötigen Sie eine unabhängige Verifizierung und solide wissenschaftliche Beweise, wobei eventuelle Kompromisse für eine ausgewogene Sichtweise berücksichtigt werden müssen. Siehe auch Scope.
Die Richtlinie wartet noch auf die Genehmigung, ist jedoch Teil eines größeren EU-Bemühens, einschließlich des Europäischen Grünen Deals, um Verbraucher zu stärken und eine grünere Wirtschaft zu fördern.
Bitte beachten: Die EU Directive on Empowering Consumers for the Green Transition (ECGT; die “Schwester-Richtlinie” zur EU Green Claims Directive) wurde am 20. Februar vom Rat angenommen. Siehe auch die Kurzübersicht.
Welche Green Claims fallen unter den Anwendungsbereich der Green Claims Directive?
Die EU Green Claims Directive (GCD) legt klare Richtlinien für verschiedene Arten von Green Claims fest, um Transparenz und Genauigkeit im Umweltmarketing zu gewährleisten. Die Richtlinie unterscheidet zwischen zwei Hauptarten von Behauptungen:
Explizite Green Claims: Dies sind direkte und klare Aussagen oder Behauptungen, die schriftlich oder mündlich über die Umweltvorteile eines Produkts oder einer Dienstleistung gemacht werden. Beispiele hierfür sind Ausdrücke wie „100 % recyceltes Material“ oder „CO2-neutrale Produktion“.
Implizite Green Claims: Dies sind indirekte Andeutungen oder Implikationen über die Umweltvorteile eines Produkts oder einer Dienstleistung, die oft durch Bilder, Farben oder vage Begriffe wie „umweltfreundlich“ ohne spezifische Details vermittelt werden.
Hier sind die Hauptarten von expliziten Green Claims, die unter die Richtlinie fallen:
Generische Umweltbehauptungen: Allgemeine Behauptungen, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung umweltfreundlich ist, wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „nachhaltig“. Die Richtlinie stellt sicher, dass diese Behauptungen durch umfangreiche Beweise gestützt werden, um Greenwashing zu verhindern.
Spezifische Umweltbehauptungen: Behauptungen, die sich auf bestimmte Umweltvorteile oder -eigenschaften eines Produkts oder einer Dienstleistung beziehen, wie „aus recycelten Materialien hergestellt“, „biologisch abbaubar“ oder „geringer CO2-Fußabdruck“. Diese Behauptungen müssen mit präzisen und relevanten Daten belegt werden.
Vergleichende Umweltbehauptungen: Behauptungen, die die Umweltauswirkungen eines Produkts oder einer Dienstleistung mit einem anderen vergleichen, wie „50 % weniger Plastik als die vorherige Version“ oder „energieeffizienter als Konkurrenzprodukte“. Diese Behauptungen müssen fair, klar und durch belastbare Beweise gestützt sein.
Behauptungen über Verbesserungen im Laufe der Zeit: Behauptungen, die hervorheben, wie ein Produkt oder eine Dienstleistung im Vergleich zu früheren Versionen umweltfreundlicher geworden ist, wie „jetzt mit reduzierten Emissionen“ oder „verbesserter Recyclingprozess“. Die Richtlinie verlangt, dass diese Behauptungen transparent und überprüfbar sind.
Welche Green Claims oder Labels sind nicht von der GCD betroffen?
Die EU Green Claims Directive (GCD) spezifiziert bestimmte Ausnahmen und Einschränkungen, um Klarheit zu gewährleisten und Überschneidungen mit anderen Vorschriften zu vermeiden. Hier sind die wichtigsten Ausnahmen:
Behauptungen, die durch andere EU-Vorschriften geregelt sind: Die Richtlinie gilt nicht für Umweltbehauptungen, Labels oder Systeme, die bereits durch andere EU-Gesetze geregelt sind. Zum Beispiel sind Behauptungen im Zusammenhang mit biologischem Landbau, die unter die Verordnung (EU) 2018/848 fallen, ausgenommen.
Finanzdienstleistungen: Umweltbehauptungen im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen, wie grüne Kredite oder grüne Hausversicherungen, sind nicht durch die GCD abgedeckt. Diese Dienstleistungen unterliegen eigenen Vorschriften bezüglich ihrer Umweltbehauptungen und Zertifizierungen.
Obligatorische Berichterstattung durch große Unternehmen: Große Unternehmen, die Nachhaltigkeitsinformationen gemäß den europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards berichten, sind von der GCD ausgenommen, wenn es um diese spezifischen Berichte geht. Dies stellt sicher, dass keine doppelte Berichterstattung erforderlich ist und die Konsistenz der Berichtsstandards gewahrt bleibt.
Zertifizierte Bioprodukte: Behauptungen zu Produkten, die gemäß den bestehenden EU-Vorschriften zum ökologischen Landbau als biologisch zertifiziert sind, sind von der Richtlinie ausgenommen. Dies gewährleistet Konsistenz und vermeidet überschneidende regulatorische Anforderungen.
Green Claims für finanzielle Anreize: Angebote, die finanzielle Anreize für die Erfüllung von Umweltkriterien beinhalten, wie grüne Kredite oder Rabatte für nachhaltiges Verhalten, sind nicht durch die GCD geregelt.
Welche Unternehmen sind von der Green Claims Directive betroffen?
Wenn Sie ein Unternehmen in der EU betreiben, gilt die Green Claims Directive wahrscheinlich für Sie, mit Ausnahme einiger kleiner Unternehmen. Sie müssen die Richtlinien zur Begründung und Kommunikation Ihrer Green Claims einhalten und ein Konformitätszertifikat von einem akkreditierten Prüfer einholen.
Schließt die Green Claims Directive irgendwelche Sektoren, Unternehmen oder Produktkategorien aus?
Ja, die Richtlinie befreit Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro. Sie können dennoch ein Konformitätszertifikat erhalten, wenn sie die Kriterien erfüllen, sind jedoch nicht streng an alle Bestimmungen der Richtlinie gebunden.
Die Richtlinie deckt auch keine Behauptungen über biologisch zertifizierte Produkte, Nachhaltigkeitsinformationen im Finanzdienstleistungssektor oder Berichte von Unternehmen ab, die den EU-Nachhaltigkeitsstandards folgen. Diese unterliegen weiterhin anderen Vorschriften.
Sind auch Unternehmen außerhalb der EU, die an EU-Verbraucher verkaufen, von der Green Claims Directive betroffen?
Ja, wenn Sie ein Unternehmen außerhalb der EU sind, das auf EU-Verbraucher abzielt, müssen Sie die Richtlinie einhalten. Ziel ist es, einen globalen Standard für Umweltbehauptungen zu schaffen, insbesondere für Unternehmen, die mit dem EU-Markt interagieren.
Beachten Sie, dass neue private Umweltkennzeichnungen im Allgemeinen nicht erlaubt sind. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Kennzeichnung in Bezug auf Umweltziele oder -umfang einen Mehrwert bietet, müssen Sie die Genehmigung der Kommission einholen.
Zeitleiste
Wann tritt die Green Claims Directive auf EU- und Mitgliedstaatenebene in Kraft?
Aktueller Status der Green Claims Directive
- Trilogverhandlungen: Der Rat der EU befindet sich aktuell in Gesprächen mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission, um ihre Positionen zur Richtlinie in Einklang zu bringen.
Nächste Schritte
- Vorläufige Einigung: Erzielung einer vorläufigen Einigung während der Trilogverhandlungen.
- Annahme durch den Rat: Formelle Annahme des vereinbarten Textes durch den Rat der EU.
- Zustimmung des Parlaments: Eine Plenarabstimmung des Europäischen Parlaments zur Genehmigung des endgültigen Textes. Die letzte bedeutende Plenarabstimmung fand am 12. März 2024 statt, wobei die erste Leseposition angenommen wurde.
- Veröffentlichung und Inkrafttreten: Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union und Inkrafttreten 20 Tage nach der Veröffentlichung.
- Umsetzungsfrist: Die Mitgliedstaaten haben 18 Monate Zeit, die Richtlinie in ihr nationales Recht und ihre Vorschriften umzusetzen. Sie müssen diese Regeln 24 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie durchsetzen.
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Wer überwacht die Umsetzung der Green Claims Directive?
Die Europäische Kommission übernimmt die Leitung bei der Überwachung der Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten sind selbst dafür verantwortlich, Überprüfungsverfahren für Umweltbehauptungen einzurichten und zuständige Behörden für die Koordination zu benennen. Außerdem wird die Kommission die Richtlinie fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten evaluieren.
Kriterien & Anforderungen
Was sind die wichtigsten Anforderungen der Green Claims Directive an Unternehmen?
Die EU Green Claims Directive verlangt, dass alle Umweltbehauptungen durch aktuelle, weithin anerkannte wissenschaftliche Beweise untermauert werden. Dies umfasst die Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus des Produkts, von der Produktion bis zur Entsorgung, um eine umfassende Bewertung seiner Umweltauswirkungen zu ermöglichen. Hier sind die detaillierten Anforderungen, die Händler erfüllen müssen:
Anwendungsbereich der Behauptungen: Klar angeben, ob sich die Behauptung auf das gesamte Produkt, einen Teil des Produkts oder spezifische Aktivitäten des Händlers bezieht.
Wissenschaftliche Beweise: Weithin anerkannte wissenschaftliche Beweise und genaue Informationen zur Unterstützung der Behauptungen verwenden.
Lebenszyklus-Perspektive: Nachweisen, dass die Umweltauswirkungen, die Gegenstand der Behauptung sind, aus einer Lebenszyklus-Perspektive signifikant sind.
Umfassende Umweltaspekte: Alle relevanten Umweltaspekte für die Leistungsbewertung berücksichtigen.
Rechtskonformität: Sicherstellen, dass die Behauptung nicht mit bestehenden gesetzlichen Anforderungen an Produkte oder Händler gleichzusetzen ist.
Vergleich mit gängigen Praktiken: Informationen darüber bereitstellen, ob das Produkt oder der Händler im Hinblick auf Umweltaspekte erheblich besser abschneidet als gängige Praxisstandards.
Vermeidung signifikanter Schäden: Identifizieren, ob die Verbesserung eines Umweltaspekts zu erheblichen Schäden in anderen Bereichen führt, wie z.B. Klimawandel oder Biodiversität.
Treibhausgasemissions-Kompensationen: Alle Treibhausgasemissions-Kompensationen von den tatsächlichen Emissionen trennen und detaillierte Beschreibungen dieser Kompensationen bereitstellen.
Primäre und sekundäre Informationen: Primäre Informationen über Umweltauswirkungen einbeziehen. Wenn primäre Informationen nicht verfügbar sind, sollten relevante sekundäre Informationen verwendet werden, die repräsentativ für die spezifische Wertschöpfungskette sind.
Klare Kommunikation: Informationen zur Unterstützung der Behauptung müssen den Verbrauchern zugänglich gemacht werden, entweder direkt oder über digitale Mittel wie QR-Codes oder Weblinks.
Vergleichende Behauptungen: Zusätzlich zu diesen Anforderungen müssen Händler bei der Abgabe von vergleichenden expliziten Umweltbehauptungen sicherstellen, dass die Daten und Informationen zur Bewertung der Umweltauswirkungen gleichwertig und auf ähnliche Weise für das Produkt/den Händler und die verglichenen Einheiten erzeugt oder bezogen werden.
Wie werden Carbon Credits unter der Green Claims Directive reguliert?
Die Bestimmungen zur Nutzung von Carbon Credits in der EU Green Claims Directive sind besonders streng und detailliert, was die größere Betonung auf Transparenz und Genauigkeit bei Umweltbehauptungen widerspiegelt. Hier sind die wichtigsten Anforderungen und Einschränkungen, die Unternehmen beachten müssen:
Trennung von Carbon Credits:
- Händler müssen Carbon Credits, die zur Untermauerung klimabezogener Behauptungen verwendet werden, klar von Treibhausgasemissionen trennen.
- Sie müssen angeben, ob diese Credits sich auf Reduktionen oder Entfernungen von Kohlenstoffemissionen beziehen. Diese Anforderung betont die Transparenz bei der Verwendung von Carbon Credits.
Beitragsbehauptungen:
- Alle Behauptungen, die den Kauf von Carbon Credits betreffen, die nicht direkt mit den Emissionen der Wertschöpfungskette zusammenhängen, müssen klar von Behauptungen über verbesserte Klima- oder Umweltauswirkungen des Produkts oder des Händlers unterschieden werden.
- Dies stellt sicher, dass die Nutzung von Carbon Credits transparent und nicht irreführend für die Verbraucher ist.
Kompensationsbehauptungen:
- Kompensationsbehauptungen unter Verwendung von Carbon Credits sind auf die Restemissionen eines Händlers beschränkt. Diese Emissionen bleiben nach einer Reduktion der Treibhausgasemissionen um etwa 90-95% bestehen.
- Die Europäische Kommission wird eine Methode zur Definition von Restemissionen basierend auf einem Emissionsminderungspfad festlegen, der mit der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5°C kompatibel ist, und zwar innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Richtlinie.
Überprüfung und Zertifizierung:
- Carbon Credits, die zur Untermauerung von Umweltbehauptungen verwendet werden, müssen unabhängig überprüft und zertifiziert werden.
- Nur von der Union ausgegebene Credits, die unter der Carbon Removal Certification Framework Regulation (CRCF) zertifiziert sind, werden zur Kompensation von Restemissionen akzeptiert. Andere Einheiten können in begründeten Fällen zugelassen werden, sofern sie gleichwertige Standards erfüllen, die von der Kommission anerkannt sind.
Permanente Entfernungen:
- Zur Kompensation von fossilen Restemissionen werden nur permanente Entfernungen, wie sie unter der CRCF definiert sind, als ausreichend angesehen. Permanente Entfernungen beziehen sich auf Praktiken, die atmosphärischen oder biogenen Kohlenstoff über mehrere Jahrhunderte hinweg erfassen und speichern, ausgenommen die verstärkte Kohlenwasserstoffgewinnung.
Behauptungen über zukünftige Umweltleistungen:
- Behauptungen über zukünftige Umweltleistungen, die auf Carbon Credits basieren, müssen den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) entsprechen. Diese Standards bieten detaillierte Regeln für die Offenlegung von Klimazielen und gewährleisten eine strenge Untermauerung solcher Behauptungen.
Überprüfung und Verschärfung der Regeln:
- Die Richtlinie enthält eine Bestimmung, dass die Europäische Kommission ihre Wirksamkeit innerhalb von fünf Jahren bewertet, insbesondere in Bezug darauf, ob Händler in ihren Betrieben und Wertschöpfungsketten effektiv Emissionsminderungen priorisieren. Diese Überprüfung kann zu einer weiteren Verschärfung der Regeln für die Verwendung von Carbon Credits führen.
Zur Werbung mit “klimaneutral” gibt es jetzt ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. Juni 2024 - I ZR 98/23:
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Werbung mit dem Begriff “klimaneutral” nur dann zulässig ist, wenn in der Werbung selbst klar erläutert wird, was damit konkret gemeint ist. Im verhandelten Fall wurde eine Fruchtgummi- und Lakritzfirma verklagt, die in einer Fachzeitung mit “Seit 2021 produziert [die Beklagte] alle Produkte klimaneutral” geworben hatte, obwohl der Herstellungsprozess nicht CO2-neutral abläuft und die Klimaneutralität durch Kompensationsmaßnahmen erreicht wird. Die ursprünglichen Instanzen hatten die Klage abgewiesen, doch der Bundesgerichtshof gab der Klägerin, der Zentralen zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, Recht.
Der Bundesgerichtshof betonte, dass bei umweltbezogener Werbung ein besonders hohes Aufklärungsbedürfnis besteht. “Bei einer Werbung, die einen mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff wie ‘klimaneutral’ verwendet, muss deshalb zur Vermeidung einer Irreführung regelmäßig bereits in der Werbung selbst erläutert werden, welche konkrete Bedeutung maßgeblich ist.” Hinweise außerhalb der Werbung seien nicht ausreichend, da Reduktion und Kompensation von CO2-Emissionen nicht gleichwertige Maßnahmen sind und Reduktion vorrangig ist.
Key Takeaways
- Eindeutigkeit in der Werbung: Stellen Sie sicher, dass Begriffe wie “klimaneutral” in der Werbung klar definiert sind.
- Unterscheidung von Maßnahmen: Machen Sie deutlich, ob Klimaneutralität durch Reduktion oder Kompensation erreicht wird.
- Direkte Aufklärung: Geben Sie die notwendigen Informationen direkt in der Werbung an, anstatt nur auf externe Quellen zu verweisen.
- Vermeidung von Irreführung: Achten Sie darauf, dass Ihre Werbung keine mehrdeutigen Begriffe verwendet, die zu Missverständnissen führen könnten.
Was sind die Methoden zur Berechnung des Produkt- und Organisations-Umweltfußabdrucks (PEF/OEF), die in der Green Claims Directive erwähnt werden?
Die in der Green Claims Directive erwähnten Methoden zur Berechnung des Produkt- und Organisations-Umweltfußabdrucks (PEF/OEF) sind standardisierte Werkzeuge zur Messung und Bewertung der Umweltauswirkungen von Produkten und Organisationen. Diese Methoden verwenden Ansätze zur Lebenszyklusbewertung (LCA), um eine umfassende Bewertung der Umweltauswirkungen von der Rohstoffgewinnung bis zur Entsorgung zu ermöglichen. Hier eine detaillierte Erklärung:
Lebenszyklusbewertung (LCA): Die PEF- und OEF-Methoden verwenden LCA, um die Umweltauswirkungen zu quantifizieren, die mit allen Phasen des Lebens eines Produkts oder den Aktivitäten einer Organisation verbunden sind. Dies umfasst Material- und Energieflüsse, Emissionen und Abfallerzeugung.
Internationale Standards: Diese Methoden basieren auf international anerkannten Standards (wie denen der International Organisation for Standardisation (ISO) 14040 und ISO 14044), um Konsistenz und Zuverlässigkeit bei der Messung und Berichterstattung von Umweltauswirkungen zu gewährleisten.
Umfassende Umweltbewertung: Die PEF- und OEF-Methoden berücksichtigen verschiedene Umweltaspekte, einschließlich Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Ressourcenverknappung und andere bedeutende Auswirkungen. Dieser ganzheitliche Ansatz hilft Unternehmen, ihren ökologischen Fußabdruck effektiv zu identifizieren und zu minimieren.
Berücksichtigung der Lieferkette: Beide Methoden berücksichtigen die Umweltauswirkungen entlang der gesamten Lieferkette, von der Rohstoffgewinnung über die Herstellung, den Vertrieb, die Nutzung bis hin zur Entsorgungsphase. Dies hilft Unternehmen, die Auswirkungen nicht nur in ihren eigenen Betrieben, sondern auch entlang ihrer Lieferkette zu verstehen und zu reduzieren.
Gibt es eine verpflichtende Standardmethodik zur Bewertung des Fußabdrucks?⬤
Nein, es gibt keine einheitliche Standardmethodik zur Bewertung von Umweltfußabdrücken. Ursprünglich untersuchte die Europäische Kommission die Verwendung der EU-Methoden für den Produkt- und Organisations-Umweltfußabdruck als Standard. Allerdings stellte sich heraus, dass diese Methoden nicht alle Produkttypen oder alle Arten von Umweltauswirkungen abdecken. Daher entschied sich die Kommission für einen flexibleren Ansatz anstelle einer einzigen, standardisierten Methode.
Vorabgenehmigung, Verifizierung und Selbstauskunft
Wie sollten Unternehmen ihre Green Claims überprüfen oder zertifizieren lassen?
Drittanbieter-Verifizierung: Unternehmen können unabhängige Drittanbieter-Verifizierer nutzen, die gemäß Verordnung (EG) Nr. 765/2008 akkreditiert sind, oder einen Umweltgutachter gemäß Artikel 2 Nr. 20 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009. Diese Verifizierer stellen sicher, dass die Umweltbehauptungen den Anforderungen der Richtlinie entsprechen.
Konformitätsbescheinigungen: Nach der Verifizierung stellt der Verifizierer eine Konformitätsbescheinigung aus, die erklärt, dass die Umweltbehauptungen mit der Richtlinie übereinstimmen. Diese Bescheinigung wird von Behörden in der gesamten EU anerkannt.
ISO 14024 Typ I Umweltkennzeichnung: Unternehmen, die mit einem offiziell anerkannten EN ISO 14024 Typ I Umweltkennzeichen ausgezeichnet wurden, sind von dem Verifizierungsverfahren befreit. Diese Art von Umweltkennzeichen weist auf hervorragende Umweltleistung hin.
Vereinfachtes Verfahren für zertifizierte Behauptungen: Wenn die Green Claims eines Unternehmens auf der Begründungsmethodik eines anderen EU-Rechtsakts oder einer bestehenden Umweltkennzeichnung basieren, können sie ein vereinfachtes Verfahren nutzen. Sie müssen die Einhaltung durch spezifische technische Dokumentation nachweisen.
Wie ist das Verfahren zur Vorabgenehmigung und Verifizierung von Green Claims?
Die EU Green Claims Directive verlangt ein strenges Verfahren zur Vorabgenehmigung und Verifizierung von Umweltbehauptungen, um deren Glaubwürdigkeit und Einhaltung sicherzustellen. Hier ist eine detaillierte Übersicht des Verfahrens:
Anforderungen an die Verifizierungsstelle:
- Persönliche Unabhängigkeit: Verifizierer müssen unabhängig agieren, frei von persönlichen Interessenkonflikten, die ihr Urteil beeinflussen könnten.
- Finanzielle Unabhängigkeit: Die Verifizierungsstelle muss finanziell unabhängig von den bewerteten Unternehmen sein, um potenzielle Voreingenommenheit zu vermeiden.
- Expertise: Verifizierer müssen über die notwendige Expertise in Umweltwissenschaften und Bewertungsmethoden verfügen, um Behauptungen genau zu bewerten.
- Vertraulichkeit: Verifizierer sind verpflichtet, strikte Vertraulichkeit hinsichtlich aller während des Verifizierungsprozesses geprüften Informationen zu wahren.
Umfang der Verifizierung:
- Artikel 3 GCD: Inhaltsanforderungen für Umweltbehauptungen, die sicherstellen, dass diese durch solide wissenschaftliche Beweise gestützt werden und bedeutende Umweltauswirkungen widerspiegeln.
- Artikel 5 GCD: Kommunikationsanforderungen, die spezifizieren, wie Umweltbehauptungen den Verbrauchern klar und transparent präsentiert werden sollten.
- Artikel 4 und 6 GCD: Zusätzliche Anforderungen für vergleichende Umweltbehauptungen, die Fairness und Genauigkeit in Vergleichen mit anderen Produkten oder Händlern sicherstellen.
Konformitätsbescheinigung:
- Ausstellung: Nach erfolgreicher Verifizierung wird eine Konformitätsbescheinigung ausgestellt, die bestätigt, dass die explizite Umweltbehauptung den Standards der Richtlinie entspricht.
- Zeitplan: Die Kommission ist beauftragt, ein vereinfachtes Verfahren zu entwickeln, das eine Konformitätsvermutung für einfachere Behauptungen und Produkte umfassen kann.
- Verwaltung und Weitergabe: Diese Bescheinigung wird von den zuständigen Behörden verwaltet und innerhalb des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI) weitergegeben, um eine Anerkennung in der gesamten EU sicherzustellen.
Periodische Nachverifizierung:
- Auslösebedingungen: Eine Nachverifizierung ist erforderlich, wenn Umstände auftreten, die die Genauigkeit der Umweltbehauptung beeinflussen könnten.
- Geplante Nachverifizierung: Eine obligatorische Nachverifizierung erfolgt alle fünf Jahre, um die fortlaufende Einhaltung und Genauigkeit der Behauptungen sicherzustellen.
Zeitplan für die Verifizierung:
- Standardfrist: Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben für eine Frist von 30 Tagen zur Verifizierung von Umweltbehauptungen und Kennzeichnungssystemen gestimmt, mit der Möglichkeit, diese Frist bei Bedarf um weitere 30 Tage zu verlängern.
- Vereinfachtes Verfahren / Selbsterklärung: Siehe nächster Punkt.
Wann kann ein Unternehmen eine Selbsterklärung verwenden?
Unternehmen können eine Selbsterklärung für bestimmte Arten von expliziten Green Claims verwenden, die als weniger komplex gelten. Dieser Ansatz reduziert den Bedarf an Drittanbieter-Verifizierungen und verringert den administrativen und finanziellen Aufwand für Händler. Hier sind die Bedingungen, unter denen eine Selbsterklärung verwendet werden kann:
Mögliche Szenarien für eine Selbsterklärung
- Übertrifft Mindestanforderungen: Behauptungen, dass eine Umwelteigenschaft eines Produkts oder Händlers die in anderen EU-Rechtsakten festgelegten Mindestanforderungen übertrifft.
- Zertifiziert durch Umweltlabel: Behauptungen bezüglich umweltbezogener Eigenschaften, die durch ein Umweltlabel zertifiziert sind.
- Landwirtschaftliche Praktiken: Behauptungen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Unterstützung landwirtschaftlicher Praktiken, die dem Klima, der Umwelt und anderen Managementverpflichtungen im Rahmen des Gemeinsamen Agrarpolitik-Strategieplans zugutekommen.
- Aufgeführt in Durchführungsakten: Behauptungen, die in den von der Kommission verabschiedeten Durchführungsakten aufgeführt sind, die keine vollständige Lebenszyklusanalyse erfordern und sich auf eine einzige Umwelteigenschaft beziehen.
Ausschlüsse von der Selbsterklärung
- Vergleichende Claims
- Klimabezogene Claims
- Claims über zukünftige Umweltleistung
Was ist die “Spezifische Technische Dokumentation”?
Die spezifische technische Dokumentation (STD) ist ein wesentlicher Bestandteil des Selbsterklärungsverfahrens. Sie umfasst alle notwendigen Informationen, die die von einem Händler gemachten Umweltbehauptungen untermauern. Die STD stellt sicher, dass die Behauptungen transparent, überprüfbar und auf soliden Beweisen basieren.
Inhalte der spezifischen technischen Dokumentation
- Beschreibung der Behauptung: Eine detaillierte Erklärung der gemachten Umweltbehauptung.
- Beweismaterial: Wissenschaftliche Beweise und Daten zur Unterstützung der Behauptung.
- Lebenszyklusüberlegungen: Informationen darüber, wie die Behauptung den gesamten Lebenszyklus des Produkts oder der Dienstleistung berücksichtigt.
- Einhaltungsdetails: Dokumentation, die zeigt, wie die Behauptung die Mindestanforderungen übertrifft oder durch ein Umweltlabel zertifiziert ist.
- Umweltauswirkungen: Daten und Analysen, die die spezifische behauptete Umweltauswirkung belegen.
- Überprüfungssummary: Eine Zusammenfassung des Bewertungs- und Überprüfungsprozesses, falls zutreffend.
Beispiele für Behauptungen unter Verwendung der Selbsterklärung
- Reduzierter Energieverbrauch: Ein Produkt behauptet, 20% weniger Energie im Vergleich zu früheren Modellen zu verbrauchen. Die STD würde Daten zum Energieverbrauch, Vergleichsmetriken und die Einhaltung von Energieeffizienzstandards enthalten.
- Abfallreduzierung: Ein Unternehmen behauptet, dass seine neue Verpackung den Abfall um 30% reduziert. Die STD würde Daten zur Abfallreduzierung, Recyclingraten und Materialzusammensetzung bereitstellen.
- Kreiswirtschaftsmodelle: Ein Unternehmen behauptet, dass seine Betriebsprozesse einem Kreislaufwirtschaftsmodell folgen. Die STD würde Details zur Ressourcennutzung, zu Recyclingprozessen und zur Abfallbewirtschaftung enthalten.
Verfahren zur Verwendung der Selbsterklärung
- Dokumentation vorbereiten: Die spezifische technische Dokumentation vor der öffentlichen Bekanntgabe der Behauptung fertigstellen.
- Einreichung bei den Behörden: Die STD den zuständigen nationalen Behörden zur Überprüfung vorlegen.
- Öffentliche Offenlegung: Eine Zusammenfassung der Bewertungsdokumentation mit der öffentlichen Behauptung veröffentlichen.
- Regelmäßige Aktualisierungen: Sicherstellen, dass die Dokumentation regelmäßig aktualisiert wird, um die neuesten Daten und Standards widerzuspiegeln.
Zusammengefasst
- Die Selbsterklärung vereinfacht das Verfahren für weniger komplexe Behauptungen.
- Die spezifische technische Dokumentation ist unerlässlich für Transparenz und Überprüfbarkeit.
- Regelmäßige Aktualisierungen und genaue Daten sind entscheidend für die Einhaltung der Vorschriften.
Wie sollten Unternehmen Nachweise oder Verifizierungen für Green Claims an Verbraucher kommunizieren?
Bereitstellung von Informationen zusammen mit Green Claims: Unternehmen sollten die erforderlichen Verifizierungs- oder Zertifizierungsinformationen zusammen mit der Umweltbehauptung bereitstellen. Dies kann physisch oder digital über einen Datenträger oder Link erfolgen.
Verwendung digitaler Formate: Um es den Verbrauchern zu erleichtern, detaillierte Informationen zu erhalten, wird den Unternehmen empfohlen, digitale Formate wie Weblinks oder QR-Codes zu verwenden. Diese Informationen sollten auf eine Website führen, die umfassendere Details bietet.
Informationen auf Verpackungen und Begleitmaterialien: Die Verifizierungs- oder Zertifizierungsdetails können auf der Produktverpackung, den Begleitinformationen zum Produkt, einer produktspezifischen Website, oder einer Online-Verkaufsplattform enthalten sein. Bei mündlichen Green Claims, wie sie z.B. im Radio oder Fernsehen gemacht werden, müssen Unternehmen die Verbraucher darüber informieren, wo sie die Begründungsinformationen finden können.
Vermeidung von Datenübertragungen: Unternehmen sollten keine Datenübertragungen auf Produkten duplizieren. Wenn andere EU-Vorschriften digitale Produktinformationen erfordern, sollte derselbe Datenträger für die Bereitstellung von Informationen zu Umweltbehauptungen verwendet werden.
Zusammenfassung der Begründungsbewertungen: Eine klare und leicht verständliche Zusammenfassung der Begründungsbewertung sollte den Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden. Diese sollte die durch die Behauptung abgedeckten Umwelteigenschaften, das Konformitätszertifikat und die Kontaktdaten des Verifizierers enthalten.
Compliance Vorbereitung
Welche Schritte sollten Unternehmen unternehmen, um die Richtlinie einzuhalten?
Um die EU Green Claims Directive einzuhalten, müssen Unternehmen ein solides Managementsystem für Green Claims etablieren. Hier sind die wichtigsten Schritte:
Einführung eines Managementsystems für Green Claims:
- Daten sammeln und analysieren: Umfassende Umweltdaten über den gesamten Lebenszyklus des Produkts sammeln, einschließlich Rohstoffe, Produktionsprozesse, Vertrieb und Entsorgung. Diese Daten sollten genau, überprüfbar und aktuell sein.
- Durchführung von Lebenszyklusanalysen (LCAs): LCAs verwenden, um die Umweltauswirkungen von Produkten oder Dienstleistungen umfassend zu bewerten. LCAs helfen dabei, Bereiche zu identifizieren, in denen Umweltverbesserungen vorgenommen werden können, und unterstützen die Begründung von Green Claims.
Interne Prozesse und Kontrollen:
- Aktualisierung der Kommunikationsrichtlinien: Sicherstellen, dass alle Umweltbehauptungen klar und transparent kommuniziert werden. Dies umfasst die Schulung von Marketing- und Kommunikationsteams, um Umweltdaten genau darzustellen.
- Sicherung der Datenintegrität und Transparenz: Prozesse implementieren, um die Genauigkeit und Transparenz der Umweltdaten zu gewährleisten. Regelmäßige Audits und Aktualisierungen sollten Teil des Systems sein, um die Informationen aktuell zu halten.
Externe Verifizierung:
- Auswahl akkreditierter Verifizierer: Unabhängige, akkreditierte Drittanbieter-Verifizierer zur Validierung von Green Claims wählen. Diese Verifizierer müssen finanziell und persönlich unabhängig sein, über die notwendige Expertise verfügen und strikte Vertraulichkeit wahren.
- Vorbereitung auf die Verifizierung: Alle notwendigen Dokumentationen und Daten für den Verifizierungsprozess vorbereiten. Dazu gehören detaillierte Berichte über den Produktlebenszyklus, Belege zur Unterstützung von Umweltbehauptungen und interne Auditberichte.
Wie können sich Unternehmen auf die externe Verifizierung vorbereiten?
Die Vorbereitung auf die externe Verifizierung umfasst mehrere wichtige Schritte:
- Dokumentation: Alle relevanten Dokumente sammeln, die die Umweltbehauptungen untermauern, einschließlich Lebenszyklusbewertungsberichte, wissenschaftliche Studien und interne Auditergebnisse.
- Auswahl der Verifizierer: Akkreditierte Verifizierer identifizieren und engagieren, die über die erforderliche Expertise und Unabhängigkeit verfügen, um die Behauptungen objektiv zu bewerten.
- Interne Überprüfungen: Interne Überprüfungen und Probeaudits durchführen, um sicherzustellen, dass alle Behauptungen und unterstützenden Dokumente genau sind und für den Verifizierungsprozess bereitstehen.
- Kontinuierliche Überwachung: Kontinuierliche Überwachungsprozesse implementieren, um sicherzustellen, dass die Behauptungen genau und aktuell bleiben und etwaige Änderungen im Produktlebenszyklus oder wissenschaftliche Erkenntnisse widerspiegeln.
Welche häufigen Herausforderungen gibt es und wie können Unternehmen diese meistern?
Unternehmen können mehreren Herausforderungen bei der Einhaltung der Richtlinie begegnen, einschließlich:
Finanzielle und operative Auswirkungen:
- Erhöhte Kosten: Die Kosten für das Sammeln detaillierter Umweltdaten, das Durchführen von LCAs und die externe Verifizierung können erheblich sein. Um diese Kosten zu mindern, sollten Unternehmen Nachhaltigkeitsbemühungen in ihre bestehenden Prozesse integrieren und Möglichkeiten zur Kostenaufteilung durch Partnerschaften und Förderungen suchen.
- Operative Änderungen: Die Implementierung neuer Prozesse und Kontrollen kann operativ herausfordernd sein. Unternehmen sollten einen klaren Implementierungsplan entwickeln, funktionsübergreifende Teams einbinden und vorhandene Systeme nutzen, wo möglich.
Wissens- und Datenlücken:
- Angehen von Lücken: Identifizieren Sie frühzeitig etwaige Lücken im Wissen oder in den Daten im Compliance-Prozess. Unternehmen müssen möglicherweise in die Schulung und Weiterbildung von Mitarbeitern investieren oder externe Experten hinzuziehen, um diese Lücken zu schließen.
Aufrechterhaltung der Compliance im Laufe der Zeit:
- Regelmäßige Aktualisierungen: Stellen Sie sicher, dass alle Umweltbehauptungen regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Änderungen im Produktlebenszyklus Rechnung zu tragen. Kontinuierliche Überwachung und periodische Nachverifizierung sind entscheidend für die Aufrechterhaltung der Compliance.
Überwachung & Strafen
Wie wird die Einhaltung der Green Claims Directive überwacht?
Die Durchsetzung der Green Claims Directive ist in Artikel 16 mit dem Titel „Beschwerdebearbeitung und Zugang zur Justiz“ geregelt. Unter diesem Artikel können Einzelpersonen oder Organisationen mit einem „berechtigten Interesse“ begründete Beschwerden bei den zuständigen nationalen Behörden einreichen. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Beschwerdebearbeitung: Einzelpersonen oder Organisationen mit berechtigtem Interesse können Beschwerden bezüglich der Nichteinhaltung von Umweltbehauptungen einreichen. Diese Beschwerden müssen begründet und an die von jedem Mitgliedstaat benannten nationalen Behörden gerichtet werden.
Nationale Behörden und Koordinierungsmechanismus: Die Mitgliedstaaten sind dafür verantwortlich, zuständige Behörden zur Bearbeitung dieser Beschwerden einzurichten. Zudem muss ein Koordinierungsmechanismus geschaffen werden, um eine effektive Durchsetzung und Konsistenz in den verschiedenen Regionen sicherzustellen.
Verifizierungsverfahren: Die Richtlinie verlangt von den Mitgliedstaaten, Verfahren zur Überprüfung der von Produkten oder Händlern im Markt gemachten Umweltbehauptungen sowie von Umweltkennzeichnungssystemen einzurichten. Dies schließt die Verwendung unternehmensspezifischer Primärdaten zur Unterstützung von Green Claims ein.
Was ist der Beschwerdeprozess unter der Green Claims Directive, von der ersten Mitteilung bis zu möglichen Strafen?
- Eine berechtigte Person oder Organisation reicht eine Beschwerde bei der zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Behörde überprüft die Beschwerde und bewertet die Konformität der Behauptung mit der Richtlinie.
- Bei Nichtkonformität ordnet die Behörde innerhalb von 30 Tagen Korrekturmaßnahmen an.
- Bei Nichteinhaltung folgen Durchsetzungsmaßnahmen wie Verwarnungen oder Geldstrafen.
- Der Beschwerdeführer hat evtl. die Möglichkeit, auf nationaler oder EU-Ebene rechtliche Schritte einzuleiten.
Welche potenziellen Strafen drohen bei Nichteinhaltung der Green Claims Directive?
Die Nichteinhaltung der Green Claims Directive kann zu erheblichen Strafen führen, die darauf abzielen, die Einhaltung zu erzwingen und Greenwashing zu verhindern. Die Strafen umfassen:
Geldstrafen: Unternehmen können mit Geldstrafen von bis zu 4 % ihres Jahresumsatzes in den betroffenen Mitgliedstaaten belegt werden. Dies soll sicherstellen, dass die finanziellen Konsequenzen ausreichend abschreckend wirken.
Einnahmenbeschlagnahme: Die Behörden können Einnahmen aus Transaktionen im Zusammenhang mit den nicht konformen Umweltbehauptungen beschlagnahmen, um sicherzustellen, dass Unternehmen nicht von irreführenden Informationen profitieren.
Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und Fördermitteln: Nicht konforme Unternehmen können bis zu 12 Monate von öffentlichen Auftragsvergaben und dem Zugang zu öffentlichen Fördermitteln ausgeschlossen werden. Dieser Ausschluss wirkt abschreckend, indem er potenzielle Geschäftsmöglichkeiten beeinträchtigt.
Wie können Verbraucher dazu beitragen, Unternehmen im Rahmen der Green Claims Directive zur Verantwortung zu ziehen?
Um Unternehmen in Schach zu halten, können sich Verbraucher auf „qualifizierte Einrichtungen“ gemäß der Richtlinie über Verbandsklagen (EU) 2020/1828 verlassen. Diese Organisationen, oft Verbrauchergruppen, können Unternehmen rechtlich herausfordern, wenn Zweifel an der Authentizität ihrer Green Claims bestehen. Sie können zur Verantwortlichkeit beitragen, indem Sie diese qualifizierten Einrichtungen unterstützen oder mit ihnen zusammenarbeiten.
Haben Verbraucher im Rahmen der Green Claims Directive einklagbare Rechte und Ansprüche?
Nein, Verbraucher haben keine einklagbaren Rechte gemäß der Green Claims Directive. Sie profitieren jedoch indirekt. Die Richtlinie zielt darauf ab, Verbrauchern verlässliche Umweltbehauptungen und -kennzeichnungen zur Verfügung zu stellen, um ihnen fundierte Kaufentscheidungen zu ermöglichen.
Darüber hinaus trägt die Richtlinie zu faireren Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt bei und bietet Unternehmen, die grenzüberschreitend handeln, Kosteneinsparungsmöglichkeiten. Dies beschleunigt den grünen Wandel und verbessert den Umweltschutz, wovon die Verbraucher letztendlich profitieren.
Wie versucht die Green Claims Richtlinie Greenwashing einzudämmen?
Die Richtlinie zielt auf die Bekämpfung von "Greenwashing" ab, indem sie strenge Überprüfungs- und Nachweisstandards für umweltbezogene Angaben festlegt. Die Mitgliedstaaten werden diese Prozesse überwachen und sich dabei auf unabhängige, akkreditierte Prüfer verlassen. Wenn Ihr Unternehmen also eine umweltbezogene Aussage macht, sollten Sie darauf vorbereitet sein, diese mit soliden, allgemein anerkannten wissenschaftlichen Beweisen zu untermauern.
Wenn Sie Ihr Produkt mit anderen vergleichen, achten Sie darauf, dass der Vergleich fair ist und auf ähnlichen Daten beruht. Gesamtwerte, die verschiedene Umweltauswirkungen in einen Topf werfen, sind nicht zulässig, es sei denn, sie entsprechen den EU-Vorschriften.
Was die Kennzeichnung anbelangt, so sind Systeme auf EU-Ebene der goldene Standard. Neue öffentliche Kennzeichnungssysteme müssen auf EU-Ebene angesiedelt sein, und neue private Systeme bedürfen einer Vorabgenehmigung und müssen nachweisen, dass sie ökologisch ambitionierter sind. Alle Umweltzeichen müssen transparent sein, von Dritten geprüft und regelmäßig überprüft werden.
Sieht die Europäische Kommission Wettbewerbsnachteile in Bezug auf die Richtlinie?
Nein, die Europäische Kommission sieht die Richtlinie vielmehr als einen Impuls für Unternehmen, die wirklich auf umweltfreundliche Praktiken setzen. Die Idee ist, dass ein einheitliches Regelwerk Ihren Wettbewerbsvorteil verbessern, das Risiko unterschiedlicher rechtlicher Standards verringern und die Kosten senken kann, wenn Ihre Ansprüche zertifiziert sind. Dieser Ansatz zielt darauf ab, das Vertrauen in die EU-Industrie zu stärken, sowohl im Inland als auch international.
Regulatorischer Kontext
In welchem politischen Kontext bewegt sich die Green Claims Richtlinie?
Die Richtlinie ist Teil des europäischen Green Deals, mit dem die EU bis 2050 klimaneutral werden soll. Sie ist speziell in den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft (Circular Economy Action Plan = CEAP) eingebettet, zu dem auch die Initiative zur Untermauerung umweltbezogener Angaben (Initiative on Substantiating Green Claims = ISGC) gehört. Diese Initiative arbeitet mit anderen EU-Richtlinien zusammen, die sich auf die Befähigung der Verbraucher, die Gestaltung nachhaltiger Produkte und die Umsetzung einer "Farm-to-Fork"-Strategie konzentrieren. Gemeinsam zielen diese Bemühungen darauf ab, eine kohärente politische Landschaft zu schaffen, die nachhaltige Waren und Dienstleistungen fördert.
Die Richtlinien folgen der EU-Verbraucheragenda 2020 und dem Circular Economy Action Plan, im Einklang mit dem Europäischen Green Deal. Einen guten Überblick finden Sie hier: https://environment.ec.europa.eu/strategy/circular-economy-action-plan_en
Gibt es bereits nationale Regelungen, welche der Richtlinie ähneln?
Ja, mehrere Länder haben nationale Gesetze, die sich an der neuen Green Claims Richtlinie orientieren. Hier ist eine kurze Liste zum Überblick:
- Frankreich: Französisches Umweltgesetzbuch
- UK: Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor unlauterem Handel
- Niederlande: Niederländischer Code für Nachhaltigkeitsaussagen
- Schweden: Das schwedische Marketinggesetz
- Dänemark: Das dänische Marketing-Gesetz
- Belgien: Der Umwelt-Werbekodex
- Deutschland: Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
- Ungarn: Gesetze über Wettbewerb und unlautere Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern
- Italien: Italienisches Verbrauchergesetzbuch
- Finnland: Finnisches Verbraucherschutzgesetz
- Polen: Gesetze zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs und unlauterer Geschäftspraktiken
- Tschechische Republik: Tschechisches Verbraucherschutzgesetz Nr. 634/1992
Einige Länder bieten auch spezielle Leitlinien für umweltbezogene Angaben an, wie z. B. Schweden, Dänemark, Finnland und Norwegen mit ihren Leitlinien des Verbraucher-Ombudsmanns oder Ungarns Leitlinien für umweltbezogenes Marketing.
Erweitert oder ersetzt die Green Claims Richtlinie frühere EU-Richtlinien?
Die Green Claims Richtlinie ersetzt nicht die bisherigen EU-Richtlinien, sondern ergänzt sie. Sie ergänzt die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, welche sich bereits mit irreführenden Werbe- und Verkaufspraktiken, einschließlich umweltbezogener Angaben, befasst.
Das Europäische Parlament und der Rat überarbeiten die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken auf der Grundlage eines neuen Vorschlags mit der Bezeichnung "Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherinteressen beim ökologischen Wandel" ("Directive on Empowering Consumers for the Green Transition,,), der im März 2022 vorgelegt wurde. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken durch die Aufnahme einer schwarzen Liste unlauterer Praktiken wirksamer gegen Greenwashing zu machen. Die neue Richtlinie ergänzt dies, indem sie spezifische Regeln für die Überprüfung und Kommunikation umweltbezogener Angaben vor deren Vermarktung festlegt.
Wie unterscheidet sich der offizielle Vorschlag von dem im Januar 2023 aufgetauchten Entwurf?
Der offizielle Vorschlag bringt mehrere Änderungen im Vergleich zum durchgesickerten Entwurf. In der aktuellen Fassung wird ein flexibler Ansatz für den Nachweis umweltbezogener Angaben verfolgt und von einer einzigen Standardmethode abgewichen. Außerdem wird ein Überprüfungsmechanismus eingeführt, der die rechtlichen Anforderungen vereinfacht und es den Unternehmen erleichtert, diese einzuhalten. Hier sind einige der wichtigsten Unterschiede:
1. Flexibilität bei der Nachweisführung: Anstatt sich an eine einzige Methode zu halten, hat sich die Kommission für einen flexibleren Ansatz zur Nachweisführung von Angaben entschieden.
2. Überprüfungsmechanismus: Der neue Vorschlag legt den Schwerpunkt auf ein Überprüfungssystem, das die Einhaltung der Vorschriften gewährleistet und gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem EU-Markt anstrebt.
3. Begrenzte Verwendung von Gesamtwerten: Die Verwendung von kombinierten Ökobilanzen ist jetzt auf Angaben und Kennzeichnungen auf EU-Ebene beschränkt.
4. Befreiung von Kleinstunternehmen: Der Vorschlag nimmt Kleinstunternehmen nun von bestimmten Nachweis- und Mitteilungspflichten aus, um eine übermäßige Belastung zu vermeiden.
5. Schwerpunkt auf bestehende Gütesiegel: Der Vorschlag zielt darauf ab, die Annahme bestehender öffentlicher Regelungen zu fördern und die Schaffung neuer öffentlicher oder privater Gütezeichen einzuschränken.
6. Grund für den flexiblen Ansatz: Ursprünglich hatte die Kommission erwogen, eine einzige Norm zu verwenden, die auf den Methoden des ökologischen Fußabdrucks basiert. Sie stellte jedoch fest, dass dieser Ansatz nicht alle Auswirkungen für alle Produkte abdeckt und manchmal ein unvollständiges Bild vermitteln könnte.
Der offizielle Vorschlag ist mehr auf die Stärkung der Verbraucher im Rahmen des ökologischen Wandels ausgerichtet und zielt auf ein effektiveres und effizienteres Regelwerk ab.
Kritik & Updates
Welche Interessengruppen wurden bei der Ausarbeitung der Richtlinie angehört und wie sahen die Reaktionen aus?
Die Kommission bezog die Interessengruppen durch öffentliche und Online-Konsultationen sowie durch Workshops ein. Wirtschaftsverbände und große Unternehmen forderten eine unabhängige Zertifizierung und flexible Möglichkeiten zur Kommunikation von Umweltinformationen. Nichtregierungsorganisationen aus dem Umwelt- und Verbraucherschutzbereich empfahlen, bestehende Instrumente wie Umweltzeichen des Typs 1 zu nutzen. Auch Behörden und Bürger sprachen sich für eine unabhängige, anerkannte Zertifizierung aus.
Ein Workshop im Jahr 2020 betonte die Notwendigkeit, gegen Greenwashing vorzugehen und einen harmonisierten EU-Ansatz zu unterstützen, wobei die Bedeutung vertrauenswürdiger Umweltzeichen wie dem EU-Umweltzeichen hervorgehoben wurde.
Was sind Kritikpunkte an der Richtlinie?
Kritiker heben mehrere Bedenken gegen die Richtlinie hervor:
Schwache Durchsetzung: Kritiker befürchten, dass die Richtlinie ohne robuste Durchsetzung durch die nationalen Behörden irreführende umweltbezogene Aussagen nicht wirksam eindämmen wird.
Enger Fokus: Die Richtlinie ist in die Kritik geraten, weil sie sich in erster Linie auf Kohlenstoffemissionen konzentriert und andere Umweltfaktoren wie Schadstoffe und Recyclingfähigkeit nicht hinreichend berücksichtigt.
Methodische Lücken: Umweltorganisationen weisen darauf hin, dass es in der EU keine einheitliche Methodik für die Bewertung von Umweltauswirkungen gibt, so dass es den Unternehmen überlassen bleibt, Methoden zu wählen, die sie in einem besseren Licht erscheinen lassen.
Unscharfe Anforderungen: Verbraucher- und Umweltschützer argumentieren, dass die Lobbyarbeit der Industrie die Regeln zu stark abschwächt, so dass sie zu vage sind, um wirksam zu sein.
Der allgemeine Konsens ist, dass die Richtlinie zwar ein Schritt in die richtige Richtung ist, ihr Erfolg jedoch von einer konsequenten Durchsetzung, einer stärkeren Berücksichtigung von Umweltfaktoren und klaren, einheitlichen Methoden abhängt.
Was sind die wichtigsten Verbesserungen, die Organisationen für die neue Richtlinie vorschlagen?
Verschiedene Organisationen haben die folgenden Verbesserungen vorgeschlagen:
Verbot von Angaben zur Klimaneutralität: Kritiker sprechen sich für ein Verbot aller Behauptungen über Kohlenstoff- oder Klimaneutralität aus, um irreführende Aussagen zu verhindern. Sie schlagen vor, dass sich Kohlenstoffgutschriften nur auf separate Beiträge zum Klimaschutz beziehen sollten.
Einschränkung zukünftiger Aussagen: Es wird vorgeschlagen, künftige umweltbezogene Angaben auf die Unternehmensebene zu beschränken, anstatt sie für einzelne Produkte zuzulassen. Damit sollen die Bemühungen auf allgemeine organisatorische Verbesserungen konzentriert werden.
Verschärfung der Kriterien für zukünftige Aussagen: Zu den Empfehlungen gehört, zukunftsorientierte Umweltaussagen nur dann zuzulassen, wenn sie spezifische, wissenschaftlich fundierte Kriterien erfüllen. Diese Behauptungen sollten auch durch ein unabhängiges System überprüft werden und durch einen realistischen Umsetzungsplan gestützt werden.
Vorab zugelassene Verfahren: Die Organisationen schlagen die Einführung einer Liste von vorab genehmigten Zertifizierungssystemen und Nachhaltigkeitssiegeln vor, vorzugsweise auf EU-Ebene. Dies würde eine einheitliche Reihe von ambitionierten Kriterien schaffen.
Internationale Abstimmung: In den Empfehlungen wird gefordert, die EU-Methoden mit den weltweit anerkannten Standards zu harmonisieren und sicherzustellen, dass nationale Systeme, die diese Kriterien erfüllen, funktionsfähig bleiben.
Durch die Berücksichtigung dieser Vorschläge könnte die Richtlinie einige der derzeitigen Kritikpunkte ausräumen und einen solideren Rahmen für umweltbezogene Angaben schaffen.
Was sind die größten Chancen für Unternehmen, die sich aus der Green Claims Richtlinie ergeben?
Die Richtlinie bietet mehrere Vorteile für Unternehmen:
Marktchancen fördern: Indem sie den Wettbewerb um nachhaltige Produkte fördert, eröffnet die Richtlinie neue Marktsegmente, die es den Unternehmen ermöglichen, zu diversifizieren und zu wachsen.
Verbesserung der Produktqualität: Der Fokus auf Nachhaltigkeit kann zu einer verbesserten Produktleistung führen, wovon sowohl die Verbraucher als auch die Hersteller profitieren.
Erhöhung der Glaubwürdigkeit: Die Richtlinie bietet den Unternehmen einen Rahmen, um ihre Umweltaussagen zu belegen. Dies kann das Vertrauen der Verbraucher stärken und den Unternehmen helfen, sich von der Konkurrenz abzuheben.
Vermeidung von Greenwashing-Fallen: Unternehmen können die mit Greenwashing verbundenen Image-Risiken umgehen, indem sie sich an die Standards der Richtlinie halten.
Gleiche Wettbewerbsbedingungen: Durch die Regulierung privater Umweltzeichen erleichtert die Richtlinie den Unternehmen den fairen Wettbewerb und verringert so die Verunsicherung der Verbraucher.
Insgesamt zielt die Richtlinie darauf ab, echte Nachhaltigkeitsbemühungen zu belohnen, Innovationen zu fördern und das Marktwachstum voranzutreiben, während Unternehmen für ihre umweltbezogenen Angaben zur Verantwortung gezogen werden.
Quellen & Disclaimer
Welche Quellen haben wir genutzt?
9. Copa - International Federation of Organic Agriculture Movements, 2023
10. Applia - Home Appliance Europe, 2023
Ist dies eine Rechtsberatung?
Nein, die zur Verfügung gestellten Inhalte stellen keine individuelle Rechtsberatung dar. Sie dienen lediglich der allgemeinen Information. Die Inhalte werden nicht im Rahmen eines vertraglichen Rechtsberatungsverhältnisses zur Verfügung gestellt.