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Der Sektor für Verbrauchsgüter erlebt einen bedeutenden Wandel durch die Integration von QR-Codes auf Produktverpackungen. Diese Änderung wirft wesentliche Fragen darüber auf, welche Art von Informationen QR-Codes übermitteln können und welche Informationen physisch auf den Produkten vorhanden sein müssen. Dieser Artikel diskutiert die regulatorischen Implikationen und praktischen Aspekte der Nutzung von QR-Codes zur Weitergabe von Produktinformationen an Verbraucher.

QR-Codes und Verbraucherinformationen

Traditionell erhielten Verbraucher Produktinformationen direkt von Etiketten oder gedruckten Verpackungen. QR-Codes stellen eine Veränderung dar, indem sie den Zugang zu umfangreichen Daten über das Produkt erleichtern, einschließlich Gebrauchsanweisungen, Umweltbehauptungen oder Recycling-Informationen.

Ein vollständig digitaler Ansatz könnte jedoch diejenigen ausschließen, die keinen Zugang zu einem Smartphone haben. Dies wirft die Frage auf, welche Details Unternehmen ethisch hinter einem QR-Code platzieren können und welche Informationen weiterhin für alle Verbraucher sofort sichtbar sein müssen.

Der rechtliche Rahmen zu diesem Thema ist aufgrund der Neuheit von QR-Codes noch nicht vollständig ausgestaltet, wobei Gerichte bereits jetzt schon versuchen müssen, das Ausmaß der Verpflichtungen von Unternehmen in diesem Kontext zu bestimmen.

Umweltvorteile vs. regulatorische Implikationen von QR-Codes

Ein überzeugendes Argument für QR-Codes ist ihr Potenzial, Papierabfall zu reduzieren, indem man zu digitalen Bedienungsanleitungen und anderen Dokumenten übergeht. Dies wird durch ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2014 unterstützt, das die Bereitstellung eines Handbuchs für eine Digitalkamera in Form einer CD bestätigte. Die Entscheidung unterstrich, dass sogar Technologien mit weniger als universeller Zugänglichkeit eine akzeptable Plattform zur Informationsbereitstellung sein könnten.

Allerdings bringt die zunehmende Abhängigkeit von QR-Codes regulatorische Herausforderungen mit sich, insbesondere in Bezug auf Verbraucherschutzgesetze. Wenn entscheidende Sicherheitsinformationen nur über einen QR-Code verfügbar sind, könnte dies die Rechte derjenigen beeinträchtigen, die kein Smartphone besitzen oder mit dieser Technologie nicht vertraut sind.

Das deutsche Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) betont, dass Produkte bei typischer Verwendung keine Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken darstellen dürfen und verlangt Bedienungsanleitungen in deutscher Sprache bei Markteintritt eines Produkts. Das Gesetz äußert sich jedoch nicht zum spezifischen Format dieser Anleitungen, was eine Grauzone in Bezug auf digitale gegenüber gedruckten Anleitungen hinterlässt.

Aktuelle Gerichtsentscheidungen in Deutschland

Die Interpretation von rechtlicher Zulässigkeit und Angemessenheit von QR-Codes in der Produktkennzeichnung war Gegenstand von Entscheidungen durch deutsche Gerichten. Am 6. Juli 2023 bestätigte das OLG Düsseldorf (Az. 20 U 152/22) die Verwendung von QR-Codes zur Ergänzung von Informationen, wenn der Platz begrenzt ist, wie bei Zeitschriftenanzeigen. Diese Bestätigung erstreckte sich jedoch nicht auf eine universelle Anwendung auf sämtliche Verbraucherverpackungen.

In Übereinstimmung damit urteilte das LG Stuttgart (Az. 53 O 169/22), dass wesentliche Produktinformationen physisch auf der Verpackung vorhanden sein müssen, es sei denn, es gibt nachvollziehbare Platzbeschränkungen. Dabei wurde hervorgehoben, dass 21% der Verbraucher aufgrund fehlender Smartphones keinen Zugriff auf digitale Inhalte haben.

Am 26. Juli 2023 gestattete das LG Karlsruhe (Az. 13 O 46/22 KfH) die Verwendung von QR-Codes, verlangte jedoch, dass auf der Verpackung darauf hingewiesen werden muss, dass weitere Informationen online verfügbar sind.

Eine bedeutende Entwicklung fand am 23. Mai 2023 statt (Aktenzeichen 312 O 126/22), als die Beiersdorf AG sich nach einer Vereinbarung mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zu größerer Transparenz in ihren Werbepraktiken verpflichtete. Das Unternehmen stimmte zu, QR-Codes oder Web-Links zu verwenden, um detaillierte Informationen über ihre CO2-Kompensationsinitiativen bereitzustellen und möglichen rechtlichen Strafen zu vermeiden.

Die Zukunft von QR-Codes im Licht rechtlicher Interpretationen

Vielleicht das stärkste Indiz für die wachsende Nutzung von QR-Codes findet sich auf EU-Ebene, wo neue Verordnungen die Offenheit der EU für die Verwendung von QR-Codes zur Bereitstellung wichtiger Informationen für Verbraucher zeigen.

Die EU-Verordnung 2021/2117 erlaubt es Herstellern von Weinen und aromatisierten Weinprodukten, digitale "e-Etiketten" zur Übermittlung von Inhaltsstoff- und Nährwertinformationen zu verwenden, die über QR-Codes oder Links zugänglich sind.

Ein weiteres Beispiel ist die neue EU-Verordnung zur digitalen Kennzeichnung von Düngemitteln, die am 22. Juli 2024 vom Europäischen Rat verabschiedet wurde, ermöglicht es Lieferanten, digitale Labels wie QR- und Barcodes zu verwenden, um wesentliche Produktinformationen bereitzustellen. Diese Verordnung soll die Lesbarkeit der Labels verbessern und die Anforderungen vereinfachen, was Kosten, bürokratische Hürden und Umweltbelastungen reduzieren soll. Trotz der Umstellung auf digitale Lösungen bleiben physische Etiketten verpflichtend, um den Zugang für alle Verbraucher zu gewährleisten, insbesondere für diejenigen mit eingeschränktem digitalen Zugang. 

Die digitalen Labels verlinken zu umfassenden Produktinformationen, die mindestens zehn Jahre lang kostenlos zugänglich sein müssen, ohne dass eine Anmeldung oder ein Passwort erforderlich ist. Für Schüttgüter müssen die wichtigsten Informationen sowohl digital als auch physisch am Verkaufsort sichtbar gemacht werden. Die Verordnung, die den EU-Praktiken zur digitalen Kennzeichnung in anderen Bereichen wie bei Batterien ähnelt, soll jährlich Kosteneinsparungen von etwa 57.000 Euro für große Unternehmen und 4.500 Euro für KMUs ermöglichen, wie der Europäische Rat in einem Beitrag beschreibt.

Zusätzlich besagt Art. 5 Abs. 6 der Entwurfsversion der Richtlinie über Nachweisbarkeit und Kommunikation umweltbezogener Produktangaben, dass

Informationen über das Produkt oder den Händler, die Gegenstand der ausdrücklichen Umweltbehauptung sind, sowie über die Belegung sollen zusammen mit der Behauptung in physischer Form oder in Form eines Weblinks, QR-Codes oder Äquivalenten bereitgestellt werden [können].

Abschließend zeigen die aktuellen rechtlichen Positionen unterschiedliche Grade der Akzeptanz, aber die Tendenz deutet auf eine wachsende Neigung zu QR-Codes in der Produktkennzeichnung hin. Die laufende Herausforderung besteht darin, sicherzustellen, dass dieser digitale Wandel mit umfassenden Verbraucherschutzmaßnahmen und Zugänglichkeit einhergeht.

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