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EU Green Claims Directive

Top 25 Fragen & Antworten zur EU Green Claims Directive

Der ultimative Guide für die EU Green Claims Richtlinie mit den 25 wichtigsten Fragen & Antworten (FAQ) - laufend aktualisiert.


Im März 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine neue EU Green Claims Richtlinie über Umweltaussagen, um Greenwashing zu reduzieren.

Dieser Artikel deckt auch die EU Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den Grünen Wandel ab – auf Englisch die EU Directive on Empowering Consumers for the Green Transition (ECGT) – die darauf abzielt, unfaire Unternehmenspraktiken zu stoppen, die nachhaltige Verbraucherentscheidungen behindern. Die ECGT ist die "Schwesterrichtlinie" der EU Green Claims Directive (GCD). Siehe dazu neueste Updates.

Wenn Sie verstehen wollen, worum es in dieser neuen Richtlinie geht und welche Implikationen sie mit sich trägt - als auch wissen möchten, wie Sie Ihre eigenen umweltbezogenen Angaben mit Belegen untermauern können - sind Sie hier genau richtig. Unser ausführliches FAQ deckt all diese Themen ab und bietet einen praxisnahen und wissenschaftlichen Leitfaden, welcher Sie bei der Einhaltung jeglicher Compliance-Anforderungen begleitet.

 


Inhaltsverzeichnis

Neueste Updates

Was ist die Green Claims Richtlinie?

Wer ist betroffen?

Inkrafttreten der Richtlinie

Die wichtigsten Inhalte

Durchsetzung

Regulatorischer Kontext

Kritik & Updates

Quellen & Disclaimer

 


Update 20. Februar 2024

Der Rat hat nun formell die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den Grünen Wandel, bzw. auf Englisch die Directive on Empowering Consumers for the Green Transition (ECGT) angenommen, die darauf abzielt, unfaire Unternehmenspraktiken zu stoppen, die nachhaltige Verbraucherentscheidungen behindern.

Die ECGT ist die Vorläufer- oder "Schwesterrichtlinie" der EU Green Claims Directive (GCD).

Das bedeutet, dass die  Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den Grünen Wandel (ECGT) nun in die nationale Gesetzgebung in der gesamten EU integriert werden muss.

Hauptaspekte der ECGT-Richtlinie:

  • Verschärfte Anforderungen an Umweltwerbung: Die neue Richtlinie fordert, dass alle umweltbezogenen Werbeaussagen wissenschaftlich belegbar sein müssen. Dies bedeutet, dass Werbetreibende umfangreiche Nachweise (und Verifizierungen) erbringen müssen, um ihre Umweltansprüche zu untermauern.

  • Berücksichtigung sozialer Auswirkungen: Neben ökologischen Aspekten werden jetzt auch die sozialen Auswirkungen eines Produkts oder Unternehmens als wichtige Kriterien angesehen. Dies umfasst Informationen über Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Gleichbehandlung, soziale Sicherheit, ethische Engagements, und z.B. Tierwohl.

  • Einführung neuer per-se Verbote: Die Richtlinie führt spezifische Verbote für irreführende Werbepraktiken ein. Dazu gehören nicht belegte allgemeine Umweltaussagen, irreführende Gesamtansprüche, vage zukünftige Umweltleistungen, unspezifische Vergleiche und die Verwendung nicht zertifizierter Nachhaltigkeitssiegel.

  • Einschränkungen bei CO2-neutraler Werbung: Werbung, die sich auf CO2-Kompensationen stützt, wird strenger reguliert. Unternehmen dürfen nicht mehr mit "klimaneutralen" Produkten werben, wenn diese nur auf Kompensationsmaßnahmen basieren, da diese nicht als gleichwertig mit tatsächlichen CO2-Einsparungen angesehen werden.

  • Informationen zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit: Die neue Richtlinie verlangt, dass Verbraucher über die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten informiert werden. Dazu gehören Angaben zu Software-Aktualisierungen, die Nutzungsdauer und -intensität, Reparierbarkeit, Verfügbarkeit von Ersatzteilen und die Herstellergarantie.

Zeitplan

  • Nach Unterzeichnung durch die Präsidentin des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates wird die Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt dann am zwanzigsten Tag nach Veröffentlichung in Kraft.
  • Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, das Gesetz nach der Veröffentlichung im Amtsblatt zu übernehmen.
  • Man kann also erwarten, dass die neue Richtlinie Anfang 2026 im deutschen Gesetz verankert ist.
  • Angesichts der Länge der (Re-)Launch-Zyklen neuer Produkte sollten Unternehmen schon jetzt mit der Umsetzung der neuen Anforderungen beginnen.

Hintergrund

Die Richtlinien folgen der EU-Verbraucheragenda 2020 und dem Circular Economy Action Plan, im Einklang mit dem Europäischen Green Deal. Einen guten Überblick finden Sie hier: https://environment.ec.europa.eu/strategy/circular-economy-action-plan_en

 


Was ist die Green Claims Richtlinie?

 

Was ist eine umweltbezogene Aussage bzw. ein “green claim”?

Laut EU/Europäischer Kommission ist eine umweltbezogene Angabe definiert als eine Werbe- oder Marketingaussage, die suggeriert oder anderweitig den Eindruck erweckt, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung umweltfreundlich ist (d. h. eine positive Auswirkung auf die Umwelt hat), weniger schädlich für die Umwelt als konkurrierende Waren oder Dienstleistungen ist oder dass es sich im Laufe der Zeit verbessert hat.

 

Was ist die Green Claims Richtlinie?

Die Richtlinie über umweltbezogene Angaben zielt darauf ab, Greenwashing durch die Festlegung von Standards für umweltbezogene Angaben zu bekämpfen. Den Anstoß dazu gab eine Studie aus dem Jahr 2020, die zeigte, dass 53 % der umweltbezogenen Angaben in der EU vage oder irreführend waren. Wenn ein Unternehmen Aussagen wie "T-Shirt aus recycelten Plastikflaschen" oder " meeresfreundliche Sonnencreme" macht, muss es Mindeststandards erfüllen, um diese Aussagen zu untermauern.

Diese Richtlinie gilt nicht für Angaben, die bereits unter bestehende EU-Vorschriften fallen, wie etwa das EU-Umweltzeichen. Um eine Behauptung aufstellen zu können, müssen Sie eine unabhängige Verifizierung und solide wissenschaftliche Beweise vorlegen und dabei alle möglichen negativen Auswirkungen berücksichtigen.

Die EU Green Claims Richtlinie muss noch genehmigt werden, ist aber Teil eines größeren EU-Projekts, zu dem auch der Europäische Green Deal gehört, um Verbraucher zu stärken und eine umweltgerechtere Wirtschaft zu fördern.

Achtung: Die EU Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den Grünen Wandel (ECGT; die "Schwesterrichtlinie" der EU Green Claims Richtlinie) ist am 20. Februar durch den Rat angenommen worden. Siehe auch Aktuelle Updates.

 

Welche umweltbezogenen Angaben fallen in den Rahmen der Richtlinie?

Zu Beginn ist zu beachten, dass jede Behauptung, die eine positive, reduzierte oder neutrale Umweltauswirkung suggeriert, unter diese Richtlinie fällt. Achten Sie auf einen "Lebenszyklus"-Ansatz vom Rohstoff bis zum Ende des Lebenszyklus. So müssen Sie beispielsweise Angaben wie "30 % recycelte Kunststoffverpackungen", "bienenfreundlicher Fruchtsaft" oder "kohlenstoffkompensierte Fahrt" belegen.

Besonderes Augenmerk legt die Richtlinie auf klimarelevante Angaben wie "klimapositiv" oder "CO2-neutral bis 2030". Sie fordert die Unternehmen auf, die Emissionen intern zu reduzieren, anstatt sich ausschließlich auf Kohlenstoffkompensationen zu verlassen. Wenn Sie also solche Aussagen verwenden, sollten Sie klarstellen, wie viel davon auf interne Bemühungen und wie viel auf den Erwerb von Kompensationen zurückzuführen ist.

Außerdem regelt die Richtlinie die Verwendung von Umweltsiegeln, um die Transparenz zu wahren. Fällt eine umweltbezogene Angabe jedoch bereits unter spezielle EU-Vorschriften, wie das EU-Umweltzeichen, so gelten stattdessen diese Vorschriften.

 


Wer ist betroffen?

 

Welche Unternehmen sind von der Richtlinie betroffen?

Wenn Sie als Unternehmen in der EU tätig sind, gilt die Richtlinie über umweltbezogene Angaben wahrscheinlich auch für Sie, mit Ausnahme einiger kleiner Unternehmen. Sie werden sich an die Richtlinien zum Nachweis und zur Kommunikation Ihrer umweltbezogenen Angaben halten müssen und ein entsprechendes Zertifikat von einem akkreditierten Prüfer benötigen.

 

Schließt die Richtlinie bestimmte Sektoren, Unternehmen oder Produktkategorien aus?

Ja, die Richtlinie gilt nicht für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro. Sie können trotzdem eine Prüfbescheinigung erhalten, wenn sie die Kriterien erfüllen, allerdings sind Sie nicht streng an alle Bestimmungen der Richtlinie gebunden.

Außerdem gilt die Richtlinie nicht für Angaben über bio-zertifizierte Produkte, Nachhaltigkeitsinformationen bei Finanzdienstleistungen oder Berichte von Unternehmen, die sich an EU-Nachhaltigkeitsstandards halten. Diese unterliegen weiterhin anderen Vorschriften.

 

Sind auch Unternehmen von außerhalb der EU, die an EU-Verbraucher verkaufen, von der Green Claims Richtlinie betroffen?

Ja, wenn Sie ein Nicht-EU-Unternehmen sind, das auf EU-Verbraucher abzielt, müssen Sie die Richtlinie einhalten. Ziel ist es, einen globalen Standard für Umweltangaben zu schaffen, insbesondere für Unternehmen, die auf dem EU-Markt tätig sind.

Bedenken Sie bitte, dass neue private Umweltzeichen im Allgemeinen nicht zulässig sind. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Label einen Mehrwert in Bezug auf die umweltbezogenen Ziele oder den Anwendungsbereich bietet, benötigen Sie eine Genehmigung von der Kommission.

 


Inkrafttreten der Richtlinie

 

Wann tritt die Green Claims Richtlinie auf EU-Ebene und in den Mitgliedsstaaten in Kraft?

Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrem Erscheinen im offiziellen Amtsblatt auf EU-Ebene in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben 18 Monate Zeit, um Gesetze und Vorschriften zu erlassen, und müssen diese Vorschriften 24 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie umsetzen. Behalten Sie diese Fristen im Hinterkopf, um die Vorschriften einhalten zu können.

Hier ist eine Übersicht der Schlüsseldaten:

  • 2023: Erhebliche Fortschritte bei der Aktualisierung der EU-Richtlinie zu "Green Claims" erwartet.
  • 9. November 2023: Geplante Betrachtung des Entwurfsberichts.
  • Sommer 2024: Voraussichtliche Abstimmung im gemeinsamen Ausschuss.

Bitte beachten Sie, dass diese Zeitpläne und Entwicklungen Änderungen unterliegen können, da sie von verschiedenen Faktoren und legislativen Prozessen abhängig sind. Sie können den Fortschritt auf den Seiten des Legislative Train Schedule des Europäischen Parlaments verfolgen.

 

Wer beaufsichtigt die Umsetzung der Green Claims Richtlinie?

Die Europäische Kommission hat die Leitung bei der Überwachung der Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten selbst haben die Aufgabe, Prüfverfahren für umweltbezogene Angaben festzulegen und die für die Koordinierung zuständigen Behörden zu benennen. Außerdem soll die Kommission die Richtlinie fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten bewerten.

 


Die wichtigsten Inhalte

 

Welches sind die in der Richtlinie festgelegten Mindestkriterien für umweltbezogene Angaben?

 In der Richtlinie ist festgelegt, dass umweltbezogene Angaben auf folgenden Kriterien beruhen müssen:

  • Anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse und aktuelles technisches Wissen.
    Eine Lebenszyklusperspektive, die wesentliche Auswirkungen und Aspekte hervorhebt.
  • Berücksichtigung aller wesentlichen Aspekte, einschließlich Geschäftsgeheimnisse im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/943.
  • Eine kurze Erläuterung, wie die angegebenen Verbesserungen erreicht werden.
  • Eine Vorab-Konformitätsbescheinigung gemäß Artikel 10, zusammen mit den Kontaktdaten des Prüfers.
    • Dies ist das Hauptmerkmal der Richtlinie und wird aktuell noch intensiv diskutiert. Hauptstreitpunkt sind vor allem der hohe Aufwand und Kosten für solche eine Vorab-Verifizierung, sowie die schwierige Umsetzbarkeit in der Praxis, da Green Claims selten 12-18 Monate im Voraus definiert werden können. 
  • Informationen darüber, inwieweit bei klimabezogenen Angaben auf den Ausgleich von Treibhausgasemissionen zurückgegriffen wird.
  • Eine jährliche, für den Verbraucher verständliche Zusammenfassung der Bewertung, die auch an die Kommission geschickt wird.

 

Was sind die in der Green-Claims-Richtlinie erwähnten Methoden des ökologischen Fußabdrucks von Produkten und Organisationen (PEF/OEF)?

Die PEF/OEF-Methoden der Green Claims Richtlinie sind Instrumente, die die umweltbezogenen Auswirkungen von Produkten oder ganzen Organisationen anhand von Lebenszyklusanalysen (LCA) messen. Sie verwenden internationale Standards, um zu erfassen, wie Material- und Energieflüsse sowie Emissionen und Abfälle während des gesamten Lebenszyklus eines Produkts berücksichtigt werden. Diese Methoden sollen Unternehmen dabei helfen, ihre Umweltauswirkungen besser zu verstehen und zu verringern, auch in Bezug auf die Lieferkette.

 

Gibt es eine verpflichtende Standardmethodik zur Bewertung von Umweltauswirkungen?

Nein, es gibt keine einheitliche Standardmethodik zur Bewertung von Umweltbilanzen. Ursprünglich hatte die Europäische Kommission erwogen, EU-Methoden zur Bewertung von Produkt- und Organisationsumweltbilanzen als Standard zu verwenden. Es stellte sich jedoch heraus, dass diese Methoden nicht alle Arten von Produkten oder sämtliche Arten von Umweltauswirkungen abdecken. Daher entschied sich die Kommission für einen flexibleren Ansatz statt einer einzigen, standardisierten Methode.

 


Durchsetzung

 

Wie wird die Richtlinie durchgesetzt?

Die Durchsetzung der Richtlinie wird in Artikel 16 mit der Überschrift "Bearbeitung von Beschwerden und Zugang zu Rechtsmitteln" erläutert. Gemäß diesem Artikel können Einzelpersonen oder Organisationen mit einem "berechtigten Interesse" begründete Ansprüche bei den benannten nationalen Behörden einreichen.

Die Mitgliedstaaten sind dafür verantwortlich, diese zuständigen Behörden und einen Koordinierungsmechanismus einzurichten. Sie legen auch Verfahren zur Überprüfung der von Produkten oder Händlern auf dem Markt gemachten Umweltaussagen sowie Systeme zur Vergabe von Umweltzeichen fest. Die Richtlinie schreibt die Verwendung von unternehmensspezifischen Primärdaten zur Untermauerung umweltbezogener Angaben vor.

 

Wie sieht das Beschwerdeverfahren im Rahmen der Richtlinie aus, von der ersten Benachrichtigung bis zu möglichen Sanktionen?


  1. Eine berechtigte natürliche oder juristische Person reicht bei der benannten Behörde eine Beschwerde ein.
  2. Die zuständige Behörde prüft die Beschwerde und beurteilt, ob die Forderung mit der Richtlinie übereinstimmt.
  3. Bei Verstößen gegen die Richtlinie ordnet die Behörde innerhalb von 30 Tagen Abhilfemaßnahmen an.
  4. Die Nichteinhaltung führt zu Durchsetzungsmaßnahmen wie Verwarnungen oder Geldstrafen.
  5. Der Beschwerdeführer hat die Möglichkeit, auf nationaler oder EU-Ebene rechtliche Schritte einzuleiten.

Was sind mögliche Sanktionen bei Nichteinhaltung?

Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann in den betroffenen Mitgliedstaaten zu Geldstrafen von bis zu 4 % des Jahresumsatzes führen. Zu den zusätzlichen Sanktionen gehören die Beschlagnahme von Einnahmen aus damit verbundenen Transaktionen und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und Finanzierungen für bis zu 12 Monate.

Update: Der 1. Entwurf der Richtlinie sah vor, dass die Mitgliedstaaten zur Durchsetzung der Richtlinie Bußgeldvorschriften einführen müssen (bis zu 4% des Jahresumsatzes). Der aktuelle Entwurf handhabt das wesentlich lockerer: er sieht “nur” vor, dass die Mitgliedstaaten für angemessene und effektive Sanktionsmechanismen bei sog. Greenwashing zu sorgen haben.

 

Wie können die Verbraucher dazu beitragen, dass die Unternehmen im Rahmen der Richtlinie über umweltbezogene Angaben zur Verantwortung gezogen werden?

Um die Unternehmen in der Pflicht zu halten, können sich die Verbraucher auf "qualifizierte Einrichtungen" gemäß der Richtlinie über repräsentative Maßnahmen (EU) 2020/1828 berufen. Diese Organisationen, bei denen es sich häufig um Verbraucherverbände handelt, können Unternehmen rechtlich anfechten, wenn Zweifel an der Echtheit ihrer umweltbezogenen Angaben bestehen. Im Wesentlichen können Sie zur Rechenschaftspflicht beitragen, indem Sie diese Organisationen unterstützen oder mit ihnen zusammenarbeiten.

 

Haben die Verbraucher einklagbare Rechte und Ansprüche im Rahmen der Richtlinie?

Die Verbraucher haben keine einklagbaren Rechte im Rahmen der Richtlinie über umweltbezogene Angaben. Sie profitieren jedoch indirekt davon. Ziel der Richtlinie ist es, den Verbrauchern verlässliche Umweltangaben und -kennzeichnungen zu bieten, damit sie fundierte Kaufentscheidungen treffen können. Darüber hinaus trägt die Richtlinie dazu bei, die Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu verbessern und bietet Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, Möglichkeiten zur Kosteneinsparung. Dies wiederum beschleunigt den ökologischen Wandel und verbessert den Umweltschutz, was letztlich den Verbrauchern zugute kommt.

 


Auswirkungen & Greenwashing

 

Wie versucht die Green Claims Richtlinie Greenwashing einzudämmen?

Die Richtlinie zielt auf die Bekämpfung von "Greenwashing" ab, indem sie strenge Überprüfungs- und Nachweisstandards für umweltbezogene Angaben festlegt. Die Mitgliedstaaten werden diese Prozesse überwachen und sich dabei auf unabhängige, akkreditierte Prüfer verlassen. Wenn Ihr Unternehmen also eine umweltbezogene Aussage macht, sollten Sie darauf vorbereitet sein, diese mit soliden, allgemein anerkannten wissenschaftlichen Beweisen zu untermauern.

Wenn Sie Ihr Produkt mit anderen vergleichen, achten Sie darauf, dass der Vergleich fair ist und auf ähnlichen Daten beruht. Gesamtwerte, die verschiedene Umweltauswirkungen in einen Topf werfen, sind nicht zulässig, es sei denn, sie entsprechen den EU-Vorschriften.

Was die Kennzeichnung anbelangt, so sind Systeme auf EU-Ebene der goldene Standard. Neue öffentliche Kennzeichnungssysteme müssen auf EU-Ebene angesiedelt sein, und neue private Systeme bedürfen einer Vorabgenehmigung und müssen nachweisen, dass sie ökologisch ambitionierter sind. Alle Umweltzeichen müssen transparent sein, von Dritten geprüft und regelmäßig überprüft werden.

 

Sieht die Europäische Kommission Wettbewerbsnachteile in Bezug auf die Richtlinie?

Nein, die Europäische Kommission sieht die Richtlinie vielmehr als einen Impuls für Unternehmen, die wirklich auf umweltfreundliche Praktiken setzen. Die Idee ist, dass ein einheitliches Regelwerk Ihren Wettbewerbsvorteil verbessern, das Risiko unterschiedlicher rechtlicher Standards verringern und die Kosten senken kann, wenn Ihre Ansprüche zertifiziert sind. Dieser Ansatz zielt darauf ab, das Vertrauen in die EU-Industrie zu stärken, sowohl im Inland als auch international.

 


Regulatorischer Kontext

 

In welchem politischen Kontext bewegt sich die Green Claims Richtlinie?

Die Richtlinie ist Teil des europäischen Green Deals, mit dem die EU bis 2050 klimaneutral werden soll. Sie ist speziell in den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft (Circular Economy Action Plan = CEAP) eingebettet, zu dem auch die Initiative zur Untermauerung umweltbezogener Angaben (Initiative on Substantiating Green Claims = ISGC) gehört. Diese Initiative arbeitet mit anderen EU-Richtlinien zusammen, die sich auf die Befähigung der Verbraucher, die Gestaltung nachhaltiger Produkte und die Umsetzung einer "Farm-to-Fork"-Strategie konzentrieren. Gemeinsam zielen diese Bemühungen darauf ab, eine kohärente politische Landschaft zu schaffen, die nachhaltige Waren und Dienstleistungen fördert.

Die Richtlinien folgen der EU-Verbraucheragenda 2020 und dem Circular Economy Action Plan, im Einklang mit dem Europäischen Green Deal. Einen guten Überblick finden Sie hier: https://environment.ec.europa.eu/strategy/circular-economy-action-plan_en

 

Gibt es bereits nationale Regelungen, welche der Richtlinie ähneln?

Ja, mehrere Länder haben nationale Gesetze, die sich an der neuen Green Claims Richtlinie orientieren. Hier ist eine kurze Liste zum Überblick:


  • Frankreich: Französisches Umweltgesetzbuch
  • UK: Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor unlauterem Handel
  • Niederlande: Niederländischer Code für Nachhaltigkeitsaussagen
  • Schweden: Das schwedische Marketinggesetz
  • Dänemark: Das dänische Marketing-Gesetz
  • Belgien: Der Umwelt-Werbekodex
  • Deutschland: Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
  • Ungarn: Gesetze über Wettbewerb und unlautere Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern
  • Italien: Italienisches Verbrauchergesetzbuch
  • Finnland: Finnisches Verbraucherschutzgesetz
  • Polen: Gesetze zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs und unlauterer Geschäftspraktiken
  • Tschechische Republik: Tschechisches Verbraucherschutzgesetz Nr. 634/1992

Einige Länder bieten auch spezielle Leitlinien für umweltbezogene Angaben an, wie z. B. Schweden, Dänemark, Finnland und Norwegen mit ihren Leitlinien des Verbraucher-Ombudsmanns oder Ungarns Leitlinien für umweltbezogenes Marketing.

 

Erweitert oder ersetzt die Green Claims Richtlinie frühere EU-Richtlinien?

Die Green Claims Richtlinie ersetzt nicht die bisherigen EU-Richtlinien, sondern ergänzt sie. Sie ergänzt die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, welche sich bereits mit irreführenden Werbe- und Verkaufspraktiken, einschließlich umweltbezogener Angaben, befasst.

Das Europäische Parlament und der Rat überarbeiten die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken auf der Grundlage eines neuen Vorschlags mit der Bezeichnung "Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherinteressen beim ökologischen Wandel" ("Directive on Empowering Consumers for the Green Transition,,), der im März 2022 vorgelegt wurde. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken  durch die Aufnahme einer schwarzen Liste unlauterer Praktiken wirksamer gegen Greenwashing zu machen. Die neue Richtlinie ergänzt dies, indem sie spezifische Regeln für die Überprüfung und Kommunikation umweltbezogener Angaben vor deren Vermarktung festlegt.

 

Wie unterscheidet sich der offizielle Vorschlag von dem im Januar 2023 aufgetauchten Entwurf?

Der offizielle Vorschlag bringt mehrere Änderungen im Vergleich zum durchgesickerten Entwurf. In der aktuellen Fassung wird ein flexibler Ansatz für den Nachweis umweltbezogener Angaben verfolgt und von einer einzigen Standardmethode abgewichen. Außerdem wird ein Überprüfungsmechanismus eingeführt, der die rechtlichen Anforderungen vereinfacht und es den Unternehmen erleichtert, diese einzuhalten. Hier sind einige der wichtigsten Unterschiede:

1. Flexibilität bei der Nachweisführung: Anstatt sich an eine einzige Methode zu halten, hat sich die Kommission für einen flexibleren Ansatz zur Nachweisführung von Angaben entschieden.
   
2. Überprüfungsmechanismus: Der neue Vorschlag legt den Schwerpunkt auf ein Überprüfungssystem, das die Einhaltung der Vorschriften gewährleistet und gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem EU-Markt anstrebt.

3. Begrenzte Verwendung von Gesamtwerten: Die Verwendung von kombinierten Ökobilanzen ist jetzt auf Angaben und Kennzeichnungen auf EU-Ebene beschränkt.

4. Befreiung von Kleinstunternehmen: Der Vorschlag nimmt Kleinstunternehmen nun von bestimmten Nachweis- und Mitteilungspflichten aus, um eine übermäßige Belastung zu vermeiden.

5. Schwerpunkt auf bestehende Gütesiegel: Der Vorschlag zielt darauf ab, die Annahme bestehender öffentlicher Regelungen zu fördern und die Schaffung neuer öffentlicher oder privater Gütezeichen einzuschränken.

6. Grund für den flexiblen Ansatz: Ursprünglich hatte die Kommission erwogen, eine einzige Norm zu verwenden, die auf den Methoden des ökologischen Fußabdrucks basiert. Sie stellte jedoch fest, dass dieser Ansatz nicht alle Auswirkungen für alle Produkte abdeckt und manchmal ein unvollständiges Bild vermitteln könnte.

Der offizielle Vorschlag ist mehr auf die Stärkung der Verbraucher im Rahmen des ökologischen Wandels ausgerichtet und zielt auf ein effektiveres und effizienteres Regelwerk ab.

 


Kritik & Updates

 

Welche Interessengruppen wurden bei der Ausarbeitung der Richtlinie angehört und wie sahen die Reaktionen aus?

Die Kommission bezog die Interessengruppen durch öffentliche und Online-Konsultationen sowie durch Workshops ein. Wirtschaftsverbände und große Unternehmen forderten eine unabhängige Zertifizierung und flexible Möglichkeiten zur Kommunikation von Umweltinformationen. Nichtregierungsorganisationen aus dem Umwelt- und Verbraucherschutzbereich empfahlen, bestehende Instrumente wie Umweltzeichen des Typs 1 zu nutzen. Auch Behörden und Bürger sprachen sich für eine unabhängige, anerkannte Zertifizierung aus.

Ein Workshop im Jahr 2020 betonte die Notwendigkeit, gegen Greenwashing vorzugehen und einen harmonisierten EU-Ansatz zu unterstützen, wobei die Bedeutung vertrauenswürdiger Umweltzeichen wie dem EU-Umweltzeichen hervorgehoben wurde.

 

Was sind Kritikpunkte an der Richtlinie?

Kritiker heben mehrere Bedenken gegen die Richtlinie hervor:

Schwache Durchsetzung: Kritiker befürchten, dass die Richtlinie ohne robuste Durchsetzung durch die nationalen Behörden irreführende umweltbezogene Aussagen nicht wirksam eindämmen wird.

Enger Fokus: Die Richtlinie ist in die Kritik geraten, weil sie sich in erster Linie auf Kohlenstoffemissionen konzentriert und andere Umweltfaktoren wie Schadstoffe und Recyclingfähigkeit nicht hinreichend berücksichtigt.

Methodische Lücken: Umweltorganisationen weisen darauf hin, dass es in der EU keine einheitliche Methodik für die Bewertung von Umweltauswirkungen gibt, so dass es den Unternehmen überlassen bleibt, Methoden zu wählen, die sie in einem besseren Licht erscheinen lassen.

Unscharfe Anforderungen: Verbraucher- und Umweltschützer argumentieren, dass die Lobbyarbeit der Industrie die Regeln zu stark abschwächt, so dass sie zu vage sind, um wirksam zu sein.

Der allgemeine Konsens ist, dass die Richtlinie zwar ein Schritt in die richtige Richtung ist, ihr Erfolg jedoch von einer konsequenten Durchsetzung, einer stärkeren Berücksichtigung von Umweltfaktoren und klaren, einheitlichen Methoden abhängt.

 

Was sind die wichtigsten Verbesserungen, die Organisationen für die neue Richtlinie vorschlagen?

Verschiedene Organisationen haben die folgenden Verbesserungen vorgeschlagen:

Verbot von Angaben zur Klimaneutralität: Kritiker sprechen sich für ein Verbot aller Behauptungen über Kohlenstoff- oder Klimaneutralität aus, um irreführende Aussagen zu verhindern. Sie schlagen vor, dass sich Kohlenstoffgutschriften nur auf separate Beiträge zum Klimaschutz beziehen sollten.
  
Einschränkung zukünftiger Aussagen: Es wird vorgeschlagen, künftige umweltbezogene Angaben auf die Unternehmensebene zu beschränken, anstatt sie für einzelne Produkte zuzulassen. Damit sollen die Bemühungen auf allgemeine organisatorische Verbesserungen konzentriert werden.

Verschärfung der Kriterien für zukünftige Aussagen: Zu den Empfehlungen gehört, zukunftsorientierte Umweltaussagen nur dann zuzulassen, wenn sie spezifische, wissenschaftlich fundierte Kriterien erfüllen. Diese Behauptungen sollten auch durch ein unabhängiges System überprüft werden und durch einen realistischen Umsetzungsplan gestützt werden.

Vorab zugelassene Verfahren: Die Organisationen schlagen die Einführung einer Liste von vorab genehmigten Zertifizierungssystemen und Nachhaltigkeitssiegeln vor, vorzugsweise auf EU-Ebene. Dies würde eine einheitliche Reihe von ambitionierten Kriterien schaffen.

Internationale Abstimmung: In den Empfehlungen wird gefordert, die EU-Methoden mit den weltweit anerkannten Standards zu harmonisieren und sicherzustellen, dass nationale Systeme, die diese Kriterien erfüllen, funktionsfähig bleiben.

Durch die Berücksichtigung dieser Vorschläge könnte die Richtlinie einige der derzeitigen Kritikpunkte ausräumen und einen solideren Rahmen für umweltbezogene Angaben schaffen.

 

Was sind die größten Chancen für Unternehmen, die sich aus der Green Claims Richtlinie ergeben?

Die Richtlinie bietet mehrere Vorteile für Unternehmen:

Marktchancen fördern: Indem sie den Wettbewerb um nachhaltige Produkte fördert, eröffnet die Richtlinie neue Marktsegmente, die es den Unternehmen ermöglichen, zu diversifizieren und zu wachsen.

Verbesserung der Produktqualität: Der Fokus auf Nachhaltigkeit kann zu einer verbesserten Produktleistung führen, wovon sowohl die Verbraucher als auch die Hersteller profitieren.

Erhöhung der Glaubwürdigkeit: Die Richtlinie bietet den Unternehmen einen Rahmen, um ihre Umweltaussagen zu belegen. Dies kann das Vertrauen der Verbraucher stärken und den Unternehmen helfen, sich von der Konkurrenz abzuheben.

Vermeidung von Greenwashing-Fallen: Unternehmen können die mit Greenwashing verbundenen Image-Risiken umgehen, indem sie sich an die Standards der Richtlinie halten.

Gleiche Wettbewerbsbedingungen: Durch die Regulierung privater Umweltzeichen erleichtert die Richtlinie den Unternehmen den fairen Wettbewerb und verringert so die Verunsicherung der Verbraucher.

Insgesamt zielt die Richtlinie darauf ab, echte Nachhaltigkeitsbemühungen zu belohnen, Innovationen zu fördern und das Marktwachstum voranzutreiben, während Unternehmen für ihre umweltbezogenen Angaben zur Verantwortung gezogen werden.

 


Quellen & Disclaimer

 

Welche Quellen haben wir genutzt?

1. European Commission, 2023

2. European Commission, 2019

3. European Commission, 2020

4. European Commission, 2022

5. Bird & Bird, 2023

6. Ecostandard, 2022

7. Ecostandard, 2023

8. FoodDrinkEurope, 2023

9. Copa - International Federation of Organic Agriculture Movements, 2023

10. Applia - Home Appliance Europe, 2023

 

Ist dies eine Rechtsberatung?

Nein, die zur Verfügung gestellten Inhalte stellen keine individuelle Rechtsberatung dar. Sie dienen lediglich der allgemeinen Information. Die Inhalte werden nicht im Rahmen eines vertraglichen Rechtsberatungsverhältnisses zur Verfügung gestellt.

 

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